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Sanitätsschule Reinbek

Paul Menzel

 

Finkenkoppel 33 A

21465 Reinbek

Telefon: 0178/7062094

E-Mail: info@sanitaetsschule-reinbek.de

Betriebliche Erst Helfer

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-
Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen, so wie die Sanitätsschule Reinbek durchgeführt werden. (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht.

 

Bei Betriebsersthelfern übernimmt die Kosten die Berufsgenossenschaft. Klären sie bitte alles im Vorwege mit mir. Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl komme ich auch zu Ihnen in die Firma und bilde Ihre Angestellten aus. (Je nach Fahrtweg)